In Deutschland braucht man für fast alles eine Genehmigung. Es gibt aber tatsächlich einige Gebäude, die komplett ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Hierzu gehören beispielsweise Gartenlauben, Lagerzelte und Carports. Allerdings gibt es individuelle Regelungen, die bei der Nutzung solcher Gebäude, die beachtet werden müssen. Einige davon gelten deutschlandweit, andere sind nur regional gültig.
Gartenlauben
Gartenlauben machen in einem Garten eine Menge her und sorgen dafür, dass man auch bei Regen oder kühlen Temperaturen im Herbst gemütlich beieinander sitzen kann. Andere nutzen solche Lauben als Abstellraum, um beispielsweise Gartenutensilien oder Werkzeuge unterzubringen, wenn es keinen eigenen Geräteschuppen gibt. Zu beachten ist, dass die Grundfläche und die Gesamthöhe der Gartenlaube begrenzt sind, wenn sie ohne eine Baugenehmigung errichtet werden soll.
Lagerzelte
Ein Lagerzelt ist eine sinnvolle Lösung, wenn es darum geht, Lagerraum zu gewinnen, ohne eine Baugenehmigung beantragen zu müssen. Ein solches Lagerzelt kann schnell und einfach errichtet werden und ist somit deutlich komfortabler als beispielsweise eine Gartenlaube, deren Bau erheblich aufwendiger ist. Es gibt Lagerzelte in unterschiedlichen Ausführungen und Varianten, deren Richtwerte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Hier müssen sich Nutzer genau informieren, um zu klären, welches Lagerzelt für ihre Region und die von ihnen anvisierten Ziele am besten geeignet sind.
Carports
Wer keine eigene Garage für sein Auto hat oder braucht, das Fahrzeug aber dennoch geschützt unterstellen möchte, kann einen Carport errichten. Das ist grundsätzlich ohne Baugenehmigung möglich allerdings sind hier ebenso wie bei einer Gartenlaube die Grundfläche und die Höhe begrenzt. Es ist zu klären, ob die Richtwerte ausreichen, um das eigene Auto problemlos unter dem Carport unterzubringen. Außerdem sind häufig Mindestabstände zwischen einem Carport und dem Nachbargrundstück einzuhalten. So soll sichergestellt werden, dass die Nachbarn durch den Carport nicht gestört oder beeinträchtigt werden.
Fazit: regionale Vorschriften unbedingt beachten
Es gibt noch einige weitere Dinge, die ohne eine Baugenehmigung gebaut werden dürfen. Hierzu gehören beispielsweise eine Terrassenüberdachung, Zäune und Mauern. Hier gibt es allerdings ebenfalls Richtwerte zu beachten. Diese sind oft nicht bundeseinheitlich, sondern werden von den Städten und Gemeinden individuell festgelegt. Deswegen ist es zwingend erforderlich, sich mit der regionalen Gesetzgebung auseinanderzusetzen und genau zu prüfen, welche Gebäude ohne eine Baugenehmigung errichtet werden dürfen.